Freiraum und Fallraum

Frei- und Fallraum werden vor allem bei Extremsituationen interessant, wenn eine Person stolpert und auf der Zipline zum Pendeln beginnt oder eine große, schwere Person von einem Element stürzt.

Sicherheitswarnungen

Keine Sicherheitswarnung bekannt.

Checkpunkte

Polsterung ist an folgenden Stellen sinnvoll:

  • Am Ende der Zipline
    Oft empfiehlt es sich den Baum oder Masten am Ende der Zipline zu polstern, da bei einer fehlenden oder nicht ausreichenden Landezone dieser zu schnell erreicht werden kann. Speziell bei schnellen Ziplines ist dies zu empfehlen.
  • Bei Ablassgeräten mit Kollisionsgefahr
    Manchmal kann durch die Pendelbewegung eine Kollision mit dem Baum / Mast beim Abfahren möglich sein. Besonders wenn ein Bauteil herausragt, kann es kritisch werden. Hier empfiehlt sich ebenfalls eine gute Polsterung.
  • Im Freiraum der Zipline
    Manchmal ist im Freiraum der Zipline ein Baum / Mast der bei Pendelbewegung gestreift werden kann. Dieser muss mit einer entsprechend dicken Matte gepolstert werden. Wenn die Geschwindigkeit bei der Kollision zu hoch ist, muss der Baum / Mast ggfs auch entfernt werden.
  • Bei Elementen mit Anprallgefahr
    Bei Sprüngen und bei Elementen mit starker Neigung kann eine Polsterung Sinn machen.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass bespielsweise Bäume hereinwachsen können, sich der Durchhang der Zipline verändern kann usw. Deshalb sollte man immer wieder ein Augenmerk darauf legen.

Mehr dazu findest du unter Wissenwertes

Neben der Frage, ob eine Polsterung notwendig ist, muss man bei bestehender Polsterung darauf achten:

  • Sitzt sie noch an der richtigen Position (verrutschen, verdrehen etc)?
  • Ist sie beschädigt (Wildfrass, Witterungsschäden etc)?
  • Ist die Dämpfung noch gegeben?
  • Schnürt die Befestigung den Baum ein?

Auf all diese Punkte muss man rechtzeitig reagieren und ggfs die Polsterung adjustieren bzw. erneuern.

Während der Wachstumsperiode können Äste in den Fall- und Freiraum hineinwachsen. Jene in Gesichts- und speziell Augenhöhe sind verletzungsträchtig. Darum braucht es eine regelmäßige (baumart- und standortabhängig) Überprüfung.

Bäume werden dicker und fester – wenn ein Baum bei der Planung / Eröffnung noch klein und biegsam war, so wird er innerhalb von ein paar Jahren größer, breiter und fester sein. Deshalb braucht es eine gelegentliche Neuevaluierung.

Zumindest mit dem Maximalgewicht muss getestet und dann noch ein Sicherheitsabstand für besonders große Personen angenommen werden.

Hier findest du eine Anleitung für den Test.

Man muss mit leichtem seitlichen Pendeln rechnen. Wenn dort ein Hindernis erreichbar ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden.

Hier findest du eine Anleitung für den Test.

Hier findest du mehr zum Thema Polsterung.

Beim Testen des Frei- und Fallraumes muss man darunter liegende Gehwege und Durchfahrten beachten und auch mit großen Menschen / Autos rechnen.

Wenn 2 Parcours über einander geführt werden, muss man darauf achten, dass beim Sturz die obere Person nicht auf eine große Person fallen kann.

Bei manchen Seilgärten gibt es eine kürzere Verbindung mit Rolle und ein längeres Verbindungsmittel mit Karabiner. Manche Elemente sind nur mit Rolle zu nutzen. Aber man sollte auch den Frei- und Fallraum mit dem längeren Verbindungsmittel testen.

Bei kreuzenden Ziplines muss dringend auf folgendes Phänomen geachtet werden:

Wenn jemand in eine Zipline hineinspringt, gibt es eine Welle im Stahlseil, die bewirkt, dass das Stahlseil nach oben schnalzt. Wenn zur gleichen Zeit oben jemand fährt, dann kann das nach oben schnalzende Stahlseil diese Person treffen und im ungünstigsten Fall das Verbindungsmittel abschneiden.

Im Klartext bedeutet das, dass der Abstand nur gemessen werden kann, wenn sich eine (schwere) Person über die Kreuzung hängt und eine andere die darunter verlaufende Zipline zum starken Schwingen bringt.

Todfeinde

Man muss die maximale Körpergröße und das maximale Gewicht beachten. Unfälle geschehen oft dadurch, dass eine 210 cm große und 120 kg schwere Person irgendwo anschlägt, wo eine kleine, leichte Person meterweit entfernt sein kann.

Der Jungbaum, der bisher nur leicht gestreift wurde, kann plötzlich einen Beinbruch hervorrufen.

Die Äste, die während des Frühjahrs wachsen, können innerhalb weniger Wochen Augenverletzungen hervorrufen.

Wissenswertes

Freiraum kann man als Bewegungsraum bezeichnen. Es ist jener Bereich, der beim Bewegen auf einem Element erreicht werden kann. Der Fallraum ist der Bereich des Freiraumes, in den der Teilnehmer während eines Sturzes eindringen kann.

Die Norm sagt:
„In Freiraum und Fallraum dürfen keine Hindernisse ohne Prallschutzvorrichtung vorhanden sein, gegen die eine Person während der Bewegung oder beim Fallen stoßen kann.
Wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Teilnehmer durch den Zusammenprall mit einem in der Nähe des Elementes stehenden Hindernis (z. B. einem Baum) Verletzungen erleidet, sollte eine entsprechende Sicherheitsvorrichtung angebracht werden (z. B. sollte ein Teil des Baumstammes mit einer Polsterung versehen werden) oder das Element entfernt werden.“

Welche Maßnahme geeignet ist, muss man einzeln beurteilen. Es müssen aber auf alle Fälle schwere Verletzungen verhindert werden. Vor allem muss man bedenken: Wenn man mit 50 km/h gegen ein Hindernis prallt, hilft auch eine Polsterung nur wenig. Das entspricht einem Sprung aus einem vierstöckigen Haus. Siehe Polsterungen.

Polsterungen sind eine mögliche Maßnahme, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Teilnehmer gegen ein Hindernis, z.B. Baum prallen kann.
Es muss hier ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Polsterungen niemals bei einem Aufprall, selbst bei Schrittgeschwindigkeit, einfache Brüche, somit ernsthafte Verletzungen verhindern können.
Wenn man zum Beispiel 50 cm dicke Hochsprungmatten nimmt, dann sind die nur für Aufprallgeschwindigkeiten bis 22 km/h zulässig. Diese können aber nicht Brüche bei schlechter Landung vermeiden. Für Hindernisse, an die man mit ca. 50 km/h prallen kann, müsste man Stabhochsprungmatten mit 80 bis 90 cm Dicke nehmen. Diese Geschwindigkeit kann erreicht werden, wenn Polsterung als Notfallsbremse (z.b. beim Ausfall des Zipstops) verwendet wird.

Für den Schulsport gilt:

  • 15 cm Dicke bis 17 km/h
  • 20 cm Dicke bis 18 km/h

Bei ausreichender Schulung von Teilnehmern könnte eine Regel im Schulsport dienen, wonach man solche Matten bis 21 km/h verwenden kann, wenn die Schüler aktiv landen können. Das muss dann aber ausreichend geschult werden.!!Quelle: DGUV – Matten!!

 

Aber immer beachten: Matten können auch bei einem sehr langsamen Anprall einfache Brüche nicht verhindern.

 
 

Vor allem Personen mit über 2m Körpergröße haben einen oft unterschätzten Bewegungsraum, der von einem 170 cm großen und 60 cm schweren Trainer nicht wirklich getestet werden kann. Im Zweifelsfall muss man eine schwere Testperson zuziehen, die Körpergröße kann dann zusätzlich angenommen werden.

Beim Test muss man sehr vorsichtig sein und gegebenenfalls einen Dummy nehmen. Man muss auch testen, ob erwartbare Fehlanwendungen wie z.B. schräges Wegspringen zum Anprall führt. Aber Vorsicht: Man unterschätzt leicht die Folgen eines Anpralls bei scheinbar niedrigen Geschwindigkeiten.

Die EN 15567-1:2015 sagt in Kapitel 4.3.5.2 Anforderungen:
Wenn sich die Füße der Teilnehmer mehr als 1,0 m über dem Boden befinden, muss ein Sicherungssystem vorgesehen sein. Wenn sie nicht durch ein Einzelsicherungssystem, kollektives Sicherungssystem oder ein Fremdsicherungssystem geschützt sind, müssen Bodenabdeckung und Fallraum EN 1176-1 (Spielplatznorm) entsprechen.

Spezialfall Hilfestellung (englisch: Spotting)
Wenn keine Bodenabdeckung gemäß EN 1176-1 besteht, dürfen dürfen sich die Füße des Teilnehmers nicht mehr als 1,8 m über dem Boden befinden. Mit zusätzlichen Abdeckung erfolgt, darf die freie Fallhöhe maximal 3 m über dem Boden betragen.

 

Auszug aus der EN 1176 (Spielplatznorm):

Hier sind einige zulässige Fallhöhen (Fußhöhe bis zum Boden).

Beton, Stein: Maximale Fallhöhe 60 cm

Waldboden: 1 m

Rasen: 1,5 m

20 cm Schicht Hackschnitzl: 2 m

30 cm Schicht Hackschnitzl: 2,5 m

Bei höheren Fallhöhen sind Kies und spezielle Spielplatzböden empfehkenswert.

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