Was gibt es zu inspizieren?
Als Inspektor gibt es Zahlreiche Themen, die in der täglichen Arbeit zu berücksichtigen sind. Bei der Überprüfung diverser Kletteranlagen und Hochseilgärten ist es wichtig, wirklich sämtliche Elemente vollständig und sauber zu überprüfen. So kann die Sicherheit der Anlagen für die Zukunft gewährleistet werden.
Was jetzt in der täglichen Tätigkeit als Inspektor, Betreiber oder Erbauer zu berücksichtigen ist, sowie welche Punkte besonders zu beachten sind, ist in diesem Menüpunkt und deren Unterpunkte aufgelistet. Im Menüpunkt“zu inspizierendes“ sind die einzelnen Themen mit Sicherheitswarnungen, Checkpunkten, Todfeinden und Wissenswertes bereitgestellt.
Die Punkte mit dem x davor werden wir im Laufe der Zeit ergänzen, die ohne dem x sind bereits erstellt worden – wobei wir das als eine wachsende Seite sehen und noch weit nicht alle Punkte erfasst haben.
Falls du weitere Themen hast die hier nicht aufgelistet sind, und deiner Meinung nach relevant sind schreibe uns doch eine email mit deinem Anliegen an info@siebert-knowhow.at
Arten der Inspektion
Hauptverantwortlich dafür, dass ein Seilgarten gut inspiziert wird, ist der Betreiber. Die Hochseilgarten-Norm EN 15567 unterscheidet dabei folgende Arten von Inspektion.
Eine wichtige Aufgabe des Betreibers ist die Auswahl und Kontrolle der Mitarbeiter für die tägliche und operative Inspektion, sowie der externen Inspektionsstelle für die Jahres-/ Erst- /Änderungsinspektion.
Der Betreiber muss die geeigneten Personen für die tägliche und operative Inspektionen auswählen, ggfs ausbilden (lassen) und kontrollieren. Er ist daher verantwortlich, dass in der operativen Inspektion checkt wird, ob sich der Durchhang von Ziplines verändert hat oder die Bäume nach einem Starkwindereignis unbeschädigt sind. Dafür sind Checklisten wesentlich – wer hat wann was kontrolliert? Ein „ja, der X hat alles kontrolliert“ ist schwer beweisbar. Mit einer Checkliste, in der die wichtigen Punkte abgehakt sind, ist die Lage schon besser.
Die Eignung der externen Inspektionsstelle ist vorab natürlich schwerer erkennbar. Hier empfhiehlt es sich, einfach ein paar Fachfragen zu stellen und auf Referenzen / Empfehlungen zu achten. Ein Wechsel ist dann jedenfalls angebracht, wenn die Inspektionsstelle ihren Job nicht macht – zum Beispiel kann man beobachten, ob auch zu abgelegenen Punkten geklettert wird. Es gibt immer noch Inspektoren, die lediglich die Dokumentation checken und nicht hinaufklettern. Das entspricht nicht der Norm und auch nicht dem Stand der Technik.
Außerdem ist der Betreiber für die Einhaltung der Intervalle und die (Veranlassung der) Behebung der entdeckten Mängel verantwortlich.
Manche Betreiber meinen, die Verantwortung an den Inspektor ganz abgeben zu können. Das ist ein Trugschluss. Natürlich haftet ein Inspektor, wenn der Vorfall bei der Inspektion schon bestanden hat und zu erkennen gewesen wäre. Aber selbst dann ist der Betreiber im Normalfall nicht draußen. Darum ist es wichtig, dass der Betreiber die Sicherheit im Blick hat.
Die EN-15567 sagt: „Inspektion zur Feststellung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können“.
Diese muss durch eine sachkundige Person vor jeder Inbetriebnahme der Anlage vorgenommen werden. Dabei wird auf folgende Punkte geachtet:
- Sauberkeit
- Bodenoberflächen
- scharfe Kanten
- fehlende Bestandteile
- übermäßiger Verschleiß (beweglicher Teile)
- die konstruktive Festigkeit des Sicherungssystems:“
Eine visuelle Routine-Inspektion dient zuerst dazu, jede offensichtliche Verschlechterung seit der letzten Nutzung festzustellen (z. B. Vandalismus oder bösartige Beschädigung).
Es wird dringend empfohlen die Durchführung der visuellen Inspektion mit einer Checkliste zu dokumentieren – wer hat wann was auf welchem Parcours inspiziert?
Die EN-15567 sagt: „Eine operative Inspektion ist eine tiefer gehende Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion und dient zur Überprüfung der Funktion und des Zustandes der technischen Einrichtungen. Sie muss wenigstens alle 3 Monate oder nach den Vorgaben in den Anweisungen des Herstellers durch eine sachkundige Person durchgeführt werden.“
Es macht wenig Sinn, einen Zeitraum, z.B. „alle 3 Monate“ anzugeben. Die meisten zu inspizierenden Punkte sind abhängig von Benutzerzahlen. Man kann die natürlich umrechnen, doch macht es viel mehr Sinn, je nach Nutzeranzahl die jeweiligen kritischen Punkte zu inspizieren. Die kritischen Punkte sind auch abhängig von der Konstruktion. In erster Linie sind es Abnutzungserscheinungen und Dauerknickstellen.
Wichtig ist, dass dabei auch die Anweisungen des Herstellers aus der Instandhaltungsanleitung zu beachten sind. Einige Inspektoren geben zusätzlich Hinweise, worauf bei der operativen Inspektion zu achten ist.
Auch hier gilt: Dokumentieren! Es gibt verschiedene Varianten. Manche habe eine Checkliste und hackeln pro Parcours die jeweilgen Punkte ab, andere machen es grober. Wichtig ist, dass man intern sicher gehen kann, dass alles erledigt wurde und es auch nachvollziehbar ist. Was dem Richter im Ernstfall reichen wird, ist nicht vorhersehbar und hängt vermutlich auch von der Qualität der restlichen Dokumentation ab.
Inspektion zur Feststellung des Sicherheitszustands des Seilgartens, die durch eine Inspektionsstelle wenigstens einmal je Kalenderjahr und in einem maximalen Abstand von 15 Monaten durchgeführt wird.
Gleich vorweg zwei Klarstellungen:
- Bedeutet der 15-Monate-Abstand nicht, dass man sich alle 3 Jahre eine Inspektion sparen kann.
- Ist es nicht eine weitere interne operative Inspektion.
Es ist vom Qualitätsmanagementstandpunkt unabdingbar, dass nicht die gleiche Person, die Wartungen oder die operativen Inspektionen durchführt, die Jahresinspektion macht. Das 4-Augenprinzip ist hier gefordert.
Das Folgende muss durchgeführt werden:
- visuelle Routine–Inspektion
- operative Inspektion
- Funktionsprüfung, in der Höhe durch einen Kontrolleur ausgeführt
- Bewertung benutzter Teile und Anforderungen hinsichtlich ihres Austauschs
- Prüfung, dass sämtliche Instandhaltungsanweisungen des Herstellers/Lieferanten ausgeführt wurden
- Prüfung, dass kunststoffummantelte Drahtseile nach 4.2.4 geprüft wurden
- Prüfung des aktuellen Baumgutachtens um sicherzustellen, dass sämtliche, als Tragwerksystem verwendeten Bäume zur sicheren Nutzung freigegeben wurden
- Prüfung, ob ein Bericht zur PSA vorhanden ist
Funktionsprüfung
Praxisprüfung der Elemente, um sicherzustellen, dass diese für den Einsatzzweck geeignet sind.
Inspektionsstelle
Stelle, die Inspektionen durchführt.
Anmerkung 1 zum Begriff: Eine Inspektionsstelle kann eine Organisation oder ein Teil einer Organisation sein.
[QUELLE: EN ISO/IEC 17020:2012, 3.5]
Anmerkung 2 zum Begriff: EN ISO/IEC 17020 definiert Inspektionsstellen Typ A, Typ B und Typ C, die durch eine entsprechende private Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
DIe EN-15567 sagt: „Vor Inbetriebnahme der Anlage muss sichergestellt werden, dass sie den Anforderungen von EN 15567-1 entspricht.“
„Folgendes muss durch eine Inspektionsstelle durchgeführt und dokumentiert werden:
a) visuelle Inspektion
b) in der Höhe durch einen Kontrolleur durchzuführende Funktionsprüfung (siehe 3.42)
c) Bestätigung, dass der Seilgarten nach den Konstruktionszeichnungen (z. B. Abspannwinkel) gestaltet wurde
d) Prüfung, dass eine statische Berechnung und/oder eine Beurteilung der Tragfähigkeit der Bäume vorliegt
e) Prüfung des aktuellen Baumgutachtens um sicherzustellen, dass sämtliche Bäume, die als natürliche Tragstrukturen genutzt werden, als sicher für eine Nutzung beurteilt wurden
Es wird empfohlen, dass die Prüfung durch eine Inspektionsstelle des Typs A nach EN ISO/IEC 17020:2012, 4.1 erfolgt.“
Bei Änderungsinspektionen macht unterscheidet die Norm, ob es ein Like-for-Like-Austausch oder eine Änderung an einer kritischen Anwendung ist. Je nachdem gibt es andere Vorgaben.
Diese Passage der Norm sorgt auch unter Experten für Diskussionen und wir haben versucht, die wesentlichen Entscheidungswege in einem Baum einzutragen. Dabei ist festzuhalten, dass einige Entscheidungswege blind enden, diese haben wir nach besten Wissen und Gewissen ergänzt. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf Gültigkeit.
Wer nur ein Stahlseil austauscht oder sonstige „vergleichbare Teile“ („Like for like“), der muss dies nur dokumentieren, es muss aber nicht inspiziert werden.
Voraussetzung ist aber die Durchführung durch eine „sachkundige Person“.
Ich empfehle aber dringendst, dass nach Fertigstellung eines Baus dieser von einer anderen Person inspiziert wird. Das ist ein Grundsatz der Qualitätssicherung. „A baut, B schaut.“
Wenn Änderungen an kritischen Anwendungen durchgeführt werden, für die schon eine Abnahmeprüfung durchgeführt wurde, ist eine weitere Inspektion durch eine Inspektionsstelle des Typs A, B oder C erforderlich. Dies entscheidet der Betreiber in einer Risikobeurteilung.
Testverfahren
Verrottung kann man durch Klopfen auf das Bauteil (Mast, Pfosten, etc) feststellen. Der Unterschied zwischen festem Holz und Verrottetem ist mit etwas Übung und Einschulung deutlich zu hören. Durch den Klopftest kann man jedoch den Zustand nur grob abschätzen. Sobald ein Bauteil „hohl“ klingt, muss man weitere Tests durchführen, z.B. die Bohrwiderstandsmessung oder einen Belastungstest.
Vor allem Kesseldruckimprägniertes Holz fault zuerst innen. Von außen kann der Pfosten noch gut aussehen, aber der Klopftest entlarvt sofort den hohlen Kern.
Um Bohrwiderstandsmessungen durchzuführen benötigt man ein spezielles Gerät sowie eine Ausbildung. Deswegen wird hier nicht auf Details eingegangen.
Es wird ein 3 mm dicker Bohrer in das Bauteil gebohrt. Dabei wird der Bohrwiderstand gemessen und grafisch dargestellt. Dadurch kann man die innere Verrottung feststellen. Es gibt Fälle, bei denen nur die ersten 4 cm stark verrottet sind, aber der Rest des Mastens noch eine hohe Festigkeit aufweist. Aber ebenso ist es möglich, dass auch der restliche Mast schon geschwächt ist.
Der Vorteil ist, dass man an Stellen messen kann, zu denen man sonst nicht dazukommt, z.B. unter Plattformen oder bei einbetonierten Pfosten.
Die Sichtprüfung ist der wichtigste Teil jeder Inspektion. Hier geht es um mehr oder weniger offensichtliche Dinge. Als erstes verschafft man sich einen Überblick: Sieht man eine Veränderung? Schief stehende Masten oder Bäume? Ein automatischer Blick geht alle Bauteile „oberflächlich“ durch. Wichtig ist jedoch eine Kenntnis der kritischen Punkte, denn die muss man eingehend inspizieren, möglicherweise sogar zerlegen. Eine Klemme kann z.B. sehr harmlos aussehen. Nur bei genauem Hinsehen sieht man, dass ein Draht „lose“ ist. So etwas könnte ein Alarmzeichen sein.
Hier ist schon die Mutter locker. Das sieht man auch ohne es mit dem Drehmomentschlüssel überprüfen zu müssen. Ein geübtes Auge sieht sofort, dass diese Klemmen nicht angezogen sind. Der Knick im Stahlseil ist praktisch nicht vorhanden. So etwas fällt bei der Sichtprüfung auf und wird mittels Schlüssel überprüft. Oder in die Maßnahmen als Auftrag geschrieben.
Das Drehmoment wird mit dem Drehmomentschlüssel kontrolliert. Grundregel: Bei Klemmen im Zweifelsfall etwas fester anziehen.
Eine korrodierte Mutter wird mit dem Drehmomentschlüssel getestet:
- Lässt sich die Mutter bewegen?
- Lässt sich das Drehmoment etwas erhöhen?
Mutter lässt sich nicht bewegen oder dreht durch? Dann ist es Zeit, sie austauschen.
Funktionsprüfung bedeutet, den Seilgarten und seine Elemente so zu begehen, wie es ein Teilnehmer tun würde. Dabei werden typische Fehlhandlungen einkalkuliert. In Ausnahmefällen kann man auch eine andere Person eine Übung machen lassen und als Inspektor diese Person beobachten.
Eine ungeklärte Diskussion ist, ob man Missgeschicke oder vorsätzliche Fehlbenutzung auch einkalkulieren muss. Wir meinen nein, weil das dem Grundprinzip des Seilgartens entspricht. Selbst auf Hochschaubahnen darf man nicht alles, zum Beispiel Bierflaschen runterschmeißen.
Belastungstests können überall dort zur Geltung kommen, wo man nicht anders die Tragfähigkeit oder Integrität eines Bauteils feststellen kann. Hier sind aber besondere Kenntnisse notwendig. Einfach mit X kN belasten und gut ist es – das funktioniert so nicht. Man muss auch die weitere Verschlechterung durch Zeit oder Nutzer einkalkulieren usw.
Beispiele, bei denen ein Belastungstest sinnvoll sein kann:
- Es sind Bauteile mit unbekannter Tragkraft verbaut.
- Ein Bauteil kann verborgen sein, so dass man den Zustand nicht sehen kann (Gewindestange in Holz). Erdanker auszugraben ist weder angemessen noch sinnvoll.
- Der Zustand eines Bauteils kann realistisch gesehen nicht überprüfbar sein. (z.B. Verrottung von Masten)
- Es bestehen Zweifel über die Homogenität eines Bauteils.
In solchen Fällen müsste man den Seilgarten als nicht betriebssicher einstufen und eine Sperrung empfehlen. Durch einen Belastungstest besteht die Möglichkeit, dennoch den Seilgarten „freizugeben“.
